Gemeinschaftsmarkendurchführungsverordnung
VERORDNUNG (EG) Nr. 2868/95 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 1995
Die Verordnungen (EG) 2868/95 und 2017/1431 (GMDV) wurden ersetzt durch die Verordnung (EU) 2018/626 [UMDV→
Unionsmarkendurchführungsverordnung]
TITEL I : ANMELDEVERFAHREN
Regel 1:
Inhalt der Anmeldung_
Regel 2:
Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen
Regel 3:
Wiedergabe der Marke
Regel 4:
Anmeldegebühren
Regel 5:
Einreichung der Anmeldung
Regel 6:
Inanspruchnahme der Priorität
Regel 7:
Ausstellungspriorität
Regel 8:
Inanspruchnahme des Zeitrangs einer nationalen Marke
Regel 9:
Prüfung der Erfordernisse in bezug auf den Anmeldetag und die Anmeldung
Regel 10:
Prüfung der Voraussetzungen für die Inhaberschaft
Regel 11:
Prüfung auf absolute Eintragungshindernisse
Regel 12:
Veröffentlichung der Anmeldung
Regel 13:
Änderung der Anmeldung
Regel 14:
Berichtigung von Fehlern in Veröffentlichungen
TITEL II : WIDERSPRUCHSVERFAHREN UND BENUTZUNGSNACHWEIS
Regel 15:
Inhalt der Widerspruchsschrift
Regel 16:
Tatsachen, Beweismittel und Bemerkungen zur Stützung des Widerspruchs
Regel 17:
Sprachenregelung für den Widerspruch
Regel 18:
Zurückweisung des Widerspruchs als unzulässig
Regel 19:
Eröffnung des Widerspruchsverfahrens
Regel 20:
Prüfung des Widerspruchs
Regel 21:
Mehrfache Widersprüche
Regel 22:
Benutzungsnachweis
TITEL III : EINTRAGUNGSVERFAHREN
Regel 23:
Eintragung der Marke
Regel 24:
Eintragungsurkunde
Regel 25:
Änderung der Eintragung
Regel 26:
Änderung des Namens oder der Anschrift des Inhabers der Gemeinschaftsmarke oder seines eingetragenen Vertreters
Regel 27:
Berichtigung von Fehlern im Register und in der Veröffentlichung der Eintragung
Regel 28:
Inanspruchnahme des Zeitrangs nach Eintragung der Gemeinschaftsmarke
TITEL IV : VERLÄNGERUNG
Regel 29:
Unterrichtung vor Ablauf
Regel 30:
Verlängerung der Eintragung
TITEL V : RECHTSÜBERGANG, LIZENZEN UND ANDERE RECHTE, ÄNDERUNGEN
Regel 31:
Rechtsübergang
Regel 32:
Teilweiser Rechtsübergang
Regel 33:
Eintragung von Lizenzen und anderen Rechten
Regel 34:
Besondere Angaben bei der Eintragung von Lizenzen
Regel 35:
Löschung oder Änderung der Eintragung von Lizenzen und anderen Rechten
TITEL VI : VERZICHT
Regel 36:
Verzicht
TITEL VII : VERFALL UND NICHTIGKEIT
Regel 37:
Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit
Regel 38:
Sprachenregelung im Verfalls- oder Nichtigkeitsverfahren
Regel 39:
Zurückweisung des Antrags auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit als unzulässig
Regel 40:
Prüfung des Antrags auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit
Regel 41:
Mehrere Anträge auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit
TITEL VIII : GEMEINSCHAFTSKOLLEKTIVMARKE
Regel 42:
Anwendbare Vorschriften
Regel 43:
Satzung für die Gemeinschaftskollektivmarke
TITEL IX : UMWANDLUNG
Regel 44:
Umwandlungsantrag
Regel 45:
Prüfung des Umwandlungsantrags
Regel 46:
Veröffentlichung des Umwandlungsantrags
Regel 47:
Übermittlung des Antrags an die Zentralbehörden für den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten
TITEL X : BESCHWERDEVERFAHREN
Regel 48:
Inhalt der Beschwerdeschrift
Regel 49:
Zurückweisung der Beschwerde als unzulässig
Regel 50:
Prüfung der Beschwerde
Regel 51:
Rückzahlung der Beschwerdegebühr
TITEL XI : ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Teil A : Entscheidungen, Bescheide und Mitteilungen des Amtes
Regel 52:
Form der Entscheidungen
Regel 53:
Berichtigung von Fehlern in Entscheidungen
Regel 54:
Feststellung eines Rechtsverlustes
Regel 55:
Unterschrift, Name, Dienstsiegel
Teil B : Mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme
Regel 56:
Ladung zur mündlichen Verhandlung
Regel 57:
Beweisaufnahme durch das Amt
Regel 58:
Beauftragung von Sachverständigen
Regel 59:
Kosten der Beweisaufnahme
Regel 60:
Niederschrift über mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahme
Teil C : Zustellungen
Regel 61:
Allgemeine Vorschriften über Zustellungen
Regel 62:
Zustellung durch die Post
Regel 63:
Zustellung durch eigenhändige Übergabe
Regel 64:
Zustellung durch Hinterlegung im Abholfach beim Amt
Regel 65:
Zustellung durch Fernkopierer oder andere technische Kommunikationsmittel
Regel 66:
Öffentliche Zustellung
Regel 67:
Zustellung an Vertreter
Regel 68:
Zustellungsmängel
Regel 69:
Zustellung von Schriftstücken bei mehreren Beteiligten
Teil D : Fristen
Regel 70:
Berechnung der Fristen
Regel 71:
Dauer der Fristen
Regel 72:
Fristablauf in besonderen Fällen
Teil E : Unterbrechung des Verfahrens
Regel 73:
Unterbrechung des Verfahrens
Teil F : Verzicht auf Beitreibung
Regel 74:
Verzicht auf Beitreibung
Teil G : Vertretung
Regel 75:
Bestellung eines gemeinsamen Vertreters
Regel 76:
Vollmacht
Regel 77:
Vertretung
Regel 78:
Änderung in der Liste der zugelassenen Vertreter
Teil H : Schriftliche Mitteilungen und Formblätter
Regel 79:
Schriftliche und andere Übermittlungen
Regel 80:
Übermittlung durch Fernkopierer
Regel 81:
Übermittlung durch Fernschreiber oder Telegramm
Regel 82:
Übermittlung durch elektronische Mittel
Formblätter
Teil I : Unterrichtung der Öffentlichkeit
Regel 83:
Register für Gemeinschaftsmarken
Teil J : Blatt für Gemeinschaftsmarken und Amtsblatt des Amtes
Regel 84:
Blatt für Gemeinschaftsmarken
Regel 85:
Amtsblatt des Amtes
Regel 86:
Datenbank
Teil K : Akteneinsicht und Aufbewahrung der Akten
Regel 87:
Von der Einsicht ausgeschlossene Aktenteile
Regel 88:
Durchführung der Akteneinsicht
Regel 89:
Auskunft aus den Akten
Regel 90:
Aufbewahrung der Akten
Teil L : Amtshilfe
Regel 91:
Gegenseitige Unterrichtung und Verkehr des Amtes mit Behörden der Mitgliedstaaten
Regel 92:
Akteneinsicht durch Gerichte und Behörden der Mitgliedstaaten oder durch deren Vermittlung
Teil M : Kosten
Regel 93:
Kostenverteilung und Kostenfestsetzung
Teil N : Sprachenregelung
Regel 94:
Anträge und Anmeldungen
Regel 95:
Schriftliche Verfahren
Regel 96:
Mündliche Verfahren
Regel 97:
Beglaubigung von Übersetzungen
Regel 98:
Glaubwürdigkeit der Übersetzung
Teil O : Organisation des Amtes
Regel 99:
Geschäftsverteilung
TITEL XII : GEGENSEITIGKEIT
Regel 100:
Veröffentlichung der Gegenseitigkeit
Gemeinschaftsmarkenverordnung
→
Gemeinschaftsmarkenverordnung
siehe auch
Gemeinschaftsmarken
Gemeinschaftsmarkenverordnung