Gemeinschaftsmarkendurchführungsverordnung

VERORDNUNG (EG) Nr. 2868/95 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 1995

Die Verordnungen (EG) 2868/95 und 2017/1431 (GMDV) wurden ersetzt durch die Verordnung (EU) 2018/626 [UMDV→ Unionsmarkendurchführungsverordnung]

TITEL I : ANMELDEVERFAHREN

TITEL II : WIDERSPRUCHSVERFAHREN UND BENUTZUNGSNACHWEIS

TITEL III : EINTRAGUNGSVERFAHREN

TITEL IV : VERLÄNGERUNG

TITEL V : RECHTSÜBERGANG, LIZENZEN UND ANDERE RECHTE, ÄNDERUNGEN

TITEL VI : VERZICHT

TITEL VII : VERFALL UND NICHTIGKEIT

TITEL VIII : GEMEINSCHAFTSKOLLEKTIVMARKE

TITEL IX : UMWANDLUNG

TITEL X : BESCHWERDEVERFAHREN

TITEL XI : ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Teil A : Entscheidungen, Bescheide und Mitteilungen des Amtes
Teil B : Mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme
Teil C : Zustellungen
Teil D : Fristen
Teil E : Unterbrechung des Verfahrens
Teil F : Verzicht auf Beitreibung
Teil G : Vertretung
Teil H : Schriftliche Mitteilungen und Formblätter
Teil I : Unterrichtung der Öffentlichkeit
Teil J : Blatt für Gemeinschaftsmarken und Amtsblatt des Amtes
Teil K : Akteneinsicht und Aufbewahrung der Akten
Teil L : Amtshilfe
Teil M : Kosten
Teil N : Sprachenregelung
Teil O : Organisation des Amtes

TITEL XII : GEGENSEITIGKEIT

Gemeinschaftsmarkenverordnung

Gemeinschaftsmarkenverordnung

siehe auch