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grundrecht:recht

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Recht

Recht ist ein System von verbindlichen Regeln und Prinzipien [→ Rechtsordnung], das in einer Gesellschaft festgelegt und durchgesetzt wird, um das Verhalten der Menschen zu steuern, Gerechtigkeit zu sichern und die soziale Ordnung aufrechtzuerhalten.

Nach Art. 20 (3) GG ist die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung und sind die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden.

Im Bereich des Rechtsschutzes spielt die Rechtsordnung eine zentrale Rolle, da sie den Rahmen für den Umgang mit einem Rechtsbruch vorgibt. Die Regeln des Verfahrensrechts stellen die ordnungsgemäße Durchführung von Gerichtsverfahren sicher.

Die Rechtsordnung der Europäischen Union (EU) basiert auf den Grundprinzipien der Vorrangigkeit, der unmittelbaren Geltung und der harmonisierten Anwendung des Rechts in allen Mitgliedstaaten.

Rechtspflege ist die Gesamtheit aller staatlichen Maßnahmen und Institutionen, die dazu dienen, Recht und Gerechtigkeit durchzusetzen und Streitigkeiten nach den geltenden Gesetzen zu entscheiden.

Die rechtsprechende Gewalt, oft auch als Judikative bezeichnet, ist eine der drei Staatsgewalten in einem demokratischen System. Sie ist neben der Legislative (gesetzgebende Gewalt) und der Exekutive (ausführende Gewalt) eine zentrale Säule der Gewaltenteilung.

Das Grundrecht stellt eine wichtige Basis des Rechts dar.

Das Privatrecht ist der Teil des Rechts, der die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt, einschließlich des Vertragsrechts. Das Schuldrechtist ein Teilbereich des Privatrechts, der sich mit den Verpflichtungen befasst, die sich aus vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnissen ergeben, wie etwa Kaufverträgen oder Schadenersatzansprüchen.

Rechtsverkehr bezieht sich auf den Austausch von rechtlichen Handlungen und Erklärungen zwischen Personen, die darauf abzielen, Rechtsfolgen herbeizuführen, wie etwa der Abschluss eines Vertrages oder die Abgabe eines Testaments.

Der Inhalt eines Rechtsgeschäfts (bzw. Vertrags) besteht in der Verfügung über ein Recht. Ein Rechtsverhältnis beschreibt die rechtliche Beziehung zwischen zwei oder mehr Parteien, die durch Rechte und Pflichten gekennzeichnet ist, wie zum Beispiel ein Vertrag oder eine gesetzliche Verpflichtung.

Eine Rechtsverletzung tritt auf, wenn eine Person gegen gesetzliche Vorschriften oder vertragliche Vereinbarungen verstößt, was zu einer Schädigung oder Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person führt.

Die Rechtspraxis bezeichnet die praktische Anwendung des Rechts [→ Rechtsanwendung] durch Juristen, wie Richter, Anwälte, Notare und Verwaltungsbeamte.

Gewerblicher Rechtsschutz ist der Bereich des Rechts, der den Schutz geistigen Eigentums im wirtschaftlichen Kontext umfasst. Er schützt gewerbliche Leistungen und Erfindungen, wie Patente, Marken, Designs und Gebrauchsmuster, vor unbefugter Nutzung durch Dritte.

Die Rechte des geistigen Eigentums schützen kreative, innovative und wirtschaftliche Leistungen, indem sie Schöpfern und Erfindern exklusive Nutzungsrechte einräumen.

siehe auch

Justiz
System der Rechtspflege, also alle Institutionen und Verfahren, die dazu dienen, Recht und Gerechtigkeit durchzusetzen.

grundrecht/recht.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:15 von mfreund