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grundrecht:rechtsanwendung

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Rechtsanwendung

Die Rechtsanwendung bezieht sich auf den Prozess, bei dem juristische Normen auf konkrete Sachverhalte angewendet werden. Dieser Prozess ist ein zentraler Bestandteil der Rechtswissenschaft und der Rechtspraxis.

Die Rechtsanwendung beinhaltet die Ermittlung des Sachverhalts, die Identifikation relevanter Rechtsnormen, deren Auslegung, die Subsumtion des Sachverhalts unter diese Normen sowie die Bestimmung und Anwendung der Rechtsfolgen. Schließlich wird das Ergebnis in einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung dokumentiert und kommuniziert. Ziel ist es, das bestehende Recht gerecht und angemessen auf konkrete Fälle anzuwenden.

Fehlerhafte Rechtsanwendung

siehe auch

Rechtspraxis
Bezeichnet die praktische Anwendung des Rechts [→ Rechtsanwendung] durch Juristen, wie Richter, Anwälte, Notare und Verwaltungsbeamte.

grundrecht/rechtsanwendung.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/17 19:39 von mfreund