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grundrecht:justiz

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Justiz

Justiz bezeichnet das System der Rechtspflege, also alle Institutionen und Verfahren, die dazu dienen, Recht und Gerechtigkeit [→ Rechtsordnung] durchzusetzen. Sie umfasst in erster Linie die Gerichte und deren Tätigkeiten, aber auch andere Akteure wie die Staatsanwaltschaft und die Vollstreckungsbehörden. Die Hauptaufgabe der Justiz besteht darin, Gesetze anzuwenden, Streitigkeiten zu entscheiden und sicherzustellen, dass Recht und Ordnung in der Gesellschaft gewahrt bleiben.

Juristen gehören zur Justiz, wenn sie in Institutionen tätig sind, die mit der Rechtspflege befasst sind, wie beispielsweise Richter, Staatsanwälte oder Justizbeamte.

Die Digitalisierung der Justiz in Deutschland erfolgt durch eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Arbeitsprozesse der Justiz zu modernisieren, effizienter zu gestalten und den Zugang zu Gerichten zu erleichtern.

siehe auch

Rechtsordnung
Das gesamte System von Rechtsnormen (Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften), das in einem bestimmten Staat oder einer Gemeinschaft wie der Europäischen Union gilt und das Zusammenleben der Menschen regelt sowie die Rechte und Pflichten der Bürger, Institutionen und Behörden festlegt.

grundrecht/justiz.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/18 07:51 von mfreund