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grundrecht:judikative

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Judikative

Der Begriff Judikative bezeichnet die rechtsprechende Gewalt in einem Staat und ist eine der drei Hauptsäulen der Gewaltenteilung, neben der Legislative (gesetzgebende Gewalt) und der Exekutive (ausführende Gewalt).

siehe auch

Rechtsprechende Gewalt
Die rechtsprechende Gewalt, oft auch als Judikative bezeichnet, ist eine der drei Staatsgewalten in einem demokratischen System.

grundrecht/judikative.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/14 11:13 von mfreund