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grundrecht:rechtspflege

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Rechtspflege

Rechtspflege bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen und Institutionen, die darauf abzielen, das Recht anzuwenden [→ Rechtsanwendung], durchzusetzen [→ Rechtsdurchsetzung] und rechtliche Streitigkeiten zu lösen, insbesondere durch Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere rechtsstaatliche Organe.

siehe auch

Justiz
System der Rechtspflege, also alle Institutionen und Verfahren, die dazu dienen, Recht und Gerechtigkeit durchzusetzen.

Recht
Ein System von verbindlichen Regeln und Prinzipien, das in einer Gesellschaft festgelegt und durchgesetzt wird, um das Verhalten der Menschen zu steuern, Gerechtigkeit zu sichern und die soziale Ordnung aufrechtzuerhalten.

grundrecht/rechtspflege.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/17 19:37 von mfreund