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grundrecht:vollziehende_gewalt

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Vollziehende Gewalt

Die vollziehende Gewalt, auch Exekutive genannt, ist der Teil der staatlichen Gewalt, der für die Ausführung und Durchsetzung der Gesetze verantwortlich ist. Sie umfasst vor allem die Regierung und die Verwaltung. In Deutschland besteht die Exekutive auf Bundesebene aus der Bundesregierung (bestehend aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern) sowie den Bundesbehörden, und auf Länderebene aus den Landesregierungen und den dazugehörigen Behörden. Ihre Hauptaufgabe ist es, die vom Parlament (Legislative) beschlossenen Gesetze umzusetzen und dafür zu sorgen, dass diese im Alltag eingehalten werden [→ Rechtsordnung]. Die Exekutive handelt dabei unter Beachtung der Gesetze und der Vorgaben der Verfassung, um die öffentliche Ordnung, Sicherheit [→ Rechtssciherheit] und Verwaltung aufrechtzuerhalten.

siehe auch

Art. 20 (2) S. 2 GG → Grundsatz der Gewaltenteilung
Trennung der Staatsgewalten in Legislative, Exekutive und Judikative.

grundrecht/vollziehende_gewalt.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/17 06:09 von mfreund