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verfahrensrecht:verfahrensrecht

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Verfahrensrecht

Verfahrensrecht, auch Prozessrecht genannt, bezieht sich auf die Gesamtheit der rechtlichen Regeln, die den Ablauf gerichtlicher Verfahren regeln. Es umfasst alle Normen, die bestimmen, wie ein gerichtliches Verfahren abläuft, welche Rechte und Pflichten die Parteien in einem Prozess haben und wie Entscheidungen erwirkt werden können. Das Verfahrensrecht dient dazu, sicherzustellen, dass Rechtsstreitigkeiten fair, transparent und geordnet abgewickelt werden.

Das Zivilprozessrecht ist vom Grundsatz der Trennung von Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren gekennzeichnet, wonach das Vollstreckungsorgan den durch den Vollstreckungstitel urkundlich ausgewiesenen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner nicht zu überprüfen hat.1)

Die Zivilprozessordnung (ZPO) [→ Zivilprozessordnung] regelt das gerichtliche Verfahren in Zivilprozessen.

Zum Verfahrensrecht gehören neben der Zivilprozessordnung (ZPO) auch weitere zentrale Gesetze, die den Ablauf gerichtlicher Verfahren in verschiedenen Rechtsgebieten regeln. Dazu zählen die Strafprozessordnung (StPO) für Strafverfahren, die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für Streitigkeiten mit Behörden, sowie das Sozialgerichtsgesetz (SGG) für sozialrechtliche Angelegenheiten. Auch das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) für arbeitsrechtliche Fälle, die Finanzgerichtsordnung (FGO) für Steuerstreitigkeiten und das FamFG für Familiensachen gehören dazu. Weitere wichtige Gesetze sind die Insolvenzordnung (InsO), das Patentrecht (PatG), das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sowie verschiedene Kostenordnungen, die den finanziellen Rahmen der Verfahren festlegen. Diese Gesetze gewährleisten eine geordnete Durchführung gerichtlicher Verfahren in unterschiedlichen Rechtsbereichen.

siehe auch

ZPO → Zivilprozessordnung
Beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verfahrensweisen für den Ablauf von Zivilprozessen vor deutschen Gerichten.

1)
BGH, Beschluss vom 29. März 2018 - I ZB 54/17; m.V.a. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2017 - I ZB 103/16, NJW 2018, 399 Rn. 13
verfahrensrecht/verfahrensrecht.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/13 04:24 von mfreund