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grundrecht:gerechtigkeit

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Gerechtigkeit

Gerechtigkeit ist ein grundlegendes Prinzip, das darauf abzielt, jedem Einzelnen das ihm Zustehende zu geben und faire, ausgewogene Verhältnisse in einer herzustellen. Es umfasst die Idee, dass Menschen gleiche Rechte und Pflichten haben und dass Unterschiede im Umgang mit ihnen auf sachlichen, moralisch vertretbaren Gründen basieren.

Rechtsvorschriften sind verbindliche Regeln, die von staatlichen Organen erlassen werden, um das Verhalten von Menschen und Institutionen in einer Gesellschaft zu regeln [Art. 20 (3) GG → Rechtsstaatsprinzip, Gewaltenteilung und Gesetzesbindung]. Sie legen Rechte und Pflichten fest und sorgen für Ordnung und Gerechtigkeit.

siehe auch

Art. 20 (3) GG → Rechtsstaatsprinzip, Gewaltenteilung und Gesetzesbindung
Legt fest, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung ist und die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind.

grundrecht/gerechtigkeit.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/17 05:57 von mfreund