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grundrecht:rechtspraxis

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Rechtspraxis

Die Rechtspraxis bezeichnet die praktische Anwendung des Rechts [→ Rechtsanwendung] durch Juristen, wie Richter, Anwälte, Notare und Verwaltungsbeamte. Sie umfasst alle Tätigkeiten, die mit der Anwendung, Durchsetzung und Interpretation von Rechtsnormen verbunden sind. Dazu gehören die Vertretung und Beratung von Mandanten, die Führung von Gerichtsverfahren, das Erstellen von Verträgen und anderen rechtlichen Dokumenten, sowie die Entscheidungsfindung in rechtlichen Fragen.

siehe auch

Recht
Recht ist ein System von verbindlichen Regeln und Prinzipien, das in einer Gesellschaft festgelegt und durchgesetzt wird, um das Verhalten der Menschen zu steuern, Gerechtigkeit zu sichern und die soziale Ordnung aufrechtzuerhalten.

grundrecht/rechtspraxis.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/15 06:10 von mfreund