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grundrecht:legislative

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Legislative

Die gesetzgebende Gewalt (auch Legislative genannt) ist eine der drei Hauptgewalten im Rahmen der Gewaltenteilung in einem demokratischen Staat. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, Gesetze zu entwerfen, zu beraten, zu verabschieden und gegebenenfalls zu ändern oder aufzuheben. Die Legislative ist damit der Teil der Staatsgewalt, der das rechtliche Fundament für das gesellschaftliche Zusammenleben schafft und anpasst.

siehe auch

Gesetz
Eine allgemein verbindliche Regelung, die von einer gesetzgebenden Körperschaft (wie einem Parlament) erlassen wird.

Rechtsordnung
Das gesamte System von Rechtsnormen (Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften), das in einem bestimmten Staat oder einer Gemeinschaft wie der Europäischen Union gilt und das Zusammenleben der Menschen regelt sowie die Rechte und Pflichten der Bürger, Institutionen und Behörden festlegt.

grundrecht/legislative.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/14 08:15 von mfreund