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Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.
→ Bundesgerichte
→ Instanzgerichte
→ Bundesgerichtshof
→ Höchstrichterliche Rechtsprechung
→ Richterliche Rechtsfortbildung
→ Gerichte der Länder
→ Revisionsgericht
→ Oberes Bundesgericht
→ Bundespatentgericht
→ Spruchkörper
→ Präsidium
→ Geschäftsverteilungsplan
Art. 101 GG → Anspruch auf den gesetzlichen Richter
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die im Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt [Art. 92 GG → rechtsprechende Gewalt].1)
Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung [Art. 20 (2) S. 2 GG→ Grundsatz der Gewaltenteilung].
Die Gerichte müssen die gesetzgeberische Grundentscheidung respektieren.2)
Zu den ordentlichen Gerichten gehören die Amtsgerichte, die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof.
Die Aufgabe des Bundesgerichtshofs besteht vor allem darin, die Rechtseinheit zu sichern, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären und das Recht fortzubilden (→ Richterliche Rechtsfortbildung).
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