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grundrecht:rechtsprechende_gewalt

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Rechtsprechende Gewalt

Die rechtsprechende Gewalt, oft auch als Judikative bezeichnet, ist eine der drei Staatsgewalten in einem demokratischen System. Sie ist neben der Legislative (gesetzgebende Gewalt) und der Exekutive (ausführende Gewalt) eine zentrale Säule der Gewaltenteilung. Die Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt besteht darin, Recht zu sprechen [→ Rechtsprechung] und gerichtliche Entscheidungen [→ Gericht] zu treffen. Sie sorgt für die Durchsetzung und die Auslegung des Rechts und ist unabhängig von den anderen beiden Gewalten.

Art. 92 GG

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.

Die Unabhängigkeit der Richter (Art. 97 (1) GG) ist ein zentrales Prinzip. Die Gerichte entscheiden in Zivil-, Straf- und Verwaltungsangelegenheiten und sorgen dafür, dass Gesetze im Einklang mit der Verfassung angewendet werden.

Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist für Zivil- und Strafsachen zuständig, während die Verwaltungsgerichtsbarkeit öffentlich-rechtliche Streitigkeiten klärt. Arbeitsgerichte bearbeiten arbeitsrechtliche Konflikte, Sozialgerichte befassen sich mit sozialrechtlichen Fragen, und die Finanzgerichtsbarkeit ist für Steuer- und Abgaberechtsangelegenheiten zuständig.

Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht in Deutschland. Es hat die besondere Aufgabe, über die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen und Verfassungsbeschwerden zu entscheiden.

Bundesgerichte
Instanzgerichte
Bundesgerichtshof
Höchstrichterliche Rechtsprechung
Richterliche Rechtsfortbildung
Gerichte der Länder
Revisionsgericht
Oberes Bundesgericht
Bundespatentgericht
Spruchkörper
Präsidium
Geschäftsverteilungsplan

Art. 101 GG → Anspruch auf den gesetzlichen Richter

Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung [Art. 20 (2) S. 2 GG→ Grundsatz der Gewaltenteilung].

Die Gerichte müssen die gesetzgeberische Grundentscheidung respektieren.1)

Ordentliche Gerichte

Zu den ordentlichen Gerichten gehören die Amtsgerichte, die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof.

Höchstrichterliche Rechtsprechung

Die Aufgabe des Bundesgerichtshofs besteht vor allem darin, die Rechtseinheit zu sichern, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären und das Recht fortzubilden (→ Richterliche Rechtsfortbildung).

Höchstrichterliche Rechtsprechung

Spezialgerichte

siehe auch

Recht
Ein System von verbindlichen Regeln und Prinzipien [→ Rechtsordnung], das in einer Gesellschaft festgelegt und durchgesetzt wird, um das Verhalten der Menschen zu steuern, Gerechtigkeit zu sichern und die soziale Ordnung aufrechtzuerhalten.

Rechtsordnung
Rechtsordnung ist das gesamte System von Rechtsnormen (Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften), das in einem bestimmten Staat oder einer Gemeinschaft wie der Europäischen Union gilt und das Zusammenleben der Menschen regelt sowie die Rechte und Pflichten der Bürger, Institutionen und Behörden festlegt.

Gerichte
Öffentliche Institutionen, die mit der Rechtsprechung betraut sind.

1)
BGH, Urteil vom 10. Dezember 2020 - I ZR 153/17 - YouTube-Drittauskunft II
grundrecht/rechtsprechende_gewalt.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/17 19:04 von mfreund