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Die „verfassungsmäßige Ordnung“ ist ein Begriff im deutschen Verfassungsrecht, der insbesondere im Kontext des Grundgesetzes (GG) eine Rolle spielt. Die „verfassungsmäßige Ordnung“ umfasst die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, soweit sie mit der Verfassung – insbesondere mit dem Grundgesetz – übereinstimmt. Dazu gehören alle Normen des formellen und materiellen Rechts, von der Verfassung selbst über Gesetze bis hin zu Rechtsverordnungen und Satzungen.
Der Begriff „verfassungsmäßige Ordnung“ findet sich unter anderem in Artikel 2 Absatz 1 GG [→ Allgemeines Persönlichkeitsrecht].
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