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grundrecht:exekutive

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Exekutive

Die Exekutive der Bundesrepublik Deutschland ist die ausführende Gewalt, die für die Umsetzung und Ausführung von Gesetzen verantwortlich ist. Hauptakteure sind das Staatsoberhaupt (der Präsident), der Regierungschef (der Bundeskanzler) sowie Minister und ihre Ministerien. Zu den zentralen Aufgaben der Exekutive zählen die Führung der Regierungsarbeit, Verwaltung des Staates, Durchführung der Außenpolitik und Sicherstellung der inneren und äußeren Sicherheit. Im Rahmen der Gewaltenteilung arbeitet sie neben der Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt), um Machtmissbrauch zu verhindern und eine effektive Kontrolle sicherzustellen.

Die öffentliche Verwaltung bildet das ausführende Organ der Staatsgewalt und ist auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene tätig.

Die Bundesregierung ist die Exekutive der Bundesrepublik Deutschland, die aus dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin und den Ministerien besteht und die Regierungsgeschäfte auf Bundesebene leitet.

siehe auch

Gewaltenteilung
Bezeichnet das Prinzip der Aufteilung staatlicher Macht in die drei unabhängigen Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative, um Machtmissbrauch zu verhindern und gegenseitige Kontrolle zu gewährleisten.

grundrecht/exekutive.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/13 19:07 von mfreund