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Regel 10 (a) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt das schriftliche Verfahren, das Teil des Verfahrens vor dem Gericht erster Instanz ist.
Das Verfahren vor dem Gericht erster Instanz umfasst ein schriftliches Verfahren.
Regel 10 EPGVO → Verfahrensabschnitte (Verfahren inter partes)
Beschreibt die verschiedenen Abschnitte des Verfahrens vor dem Gericht erster Instanz.
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