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Dr. Martin Meggle-Freund

upc:verfahrensabschnitte_verfahren_inter_partes

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Verfahrensabschnitte (Verfahren inter partes)

Regel 10 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die verschiedenen Abschnitte des Verfahrens vor dem Gericht erster Instanz.

Regel 10 EPGVO

Das Verfahren vor dem Gericht erster Instanz umfasst die folgenden Abschnitte:

(a) ein schriftliches Verfahren;

(b) ein Zwischenverfahren, während dessen auch eine Zwischenanhörung mit den Parteien stattfinden kann;

© ein mündliches Verfahren, das, vorbehaltlich der Regeln 116.1 und 117, eine mündliche Verhandlung der Parteien einschließt, sofern das Gericht nicht mit Zustimmung der Parteien auf eine mündliche Verhandlung verzichtet;

(d) ein Schadensersatzverfahren, welches ein Verfahren zur Offenlegung der Bücher beinhalten kann;

(e) ein Kostenfestsetzungsverfahren.

siehe auch

EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.

upc/verfahrensabschnitte_verfahren_inter_partes.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1