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Das Verfahren vor dem Gericht erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) ist der erste Schritt zur Klärung und Entscheidung von Patentstreitigkeiten im europäischen Kontext. Es zielt darauf ab, eine harmonisierte Rechtsprechung für Streitigkeiten zu Patenten mit einheitlicher Wirkung in Europa zu gewährleisten.
Teil 1 des EPGVO [→ Verfahren vor dem Gericht erster Instanz] beschreibt die verschiedenen Verfahrensabschnitte vor dem Gericht erster Instanz, einschließlich des schriftlichen Verfahrens, des Zwischenverfahrens, des mündlichen Verfahrens, des Verfahrens zur Festsetzung von Schadenersatz und Entschädigung sowie des Kostenfestsetzungsverfahrens und der Prozesskostensicherheit. Es werden detaillierte Regeln für die Einreichung von Klagen und Erwiderungen, die Durchführung von Anhörungen und die Entscheidung über Anträge festgelegt.
→ Einheitliches Patentgericht
Ist als Teil des Einheitspatentsystems ein internationales Gerichtssystem, das für Streitigkeiten im Zusammenhang mit europäischen Patenten, einschließlich des Einheitspatents, zuständig ist.
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