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upc:gebuehr_fuer_die_verletzungsklage

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Gebühr für die Verletzungsklage

Regel 15 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Festgebühr und die streitwertabhängige Gebühr, die für die Einreichung einer Verletzungsklage zu entrichten sind.

Regel 15 (1) EPGVO → Festgebühr und streitwertabhängige Gebühr
Der Kläger hat die Festgebühr und gegebenenfalls die streitwertabhängige Gebühr für die Verletzungsklage gemäß Teil 6 zu entrichten.

Regel 15 (2) EPGVO → Einreichung der Klageschrift
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt die Klageschrift erst dann als eingereicht, wenn die Festgebühr und gegebenenfalls die streitwertabhängige Gebühr für die Verletzungsklage bezahlt wurde.

siehe auch

Regel 15 EPGVO → Gebühr für die Verletzungsklage
Beschreibt die Festgebühr und die streitwertabhängige Gebühr, die für die Einreichung einer Verletzungsklage zu entrichten sind.

upc/gebuehr_fuer_die_verletzungsklage.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1