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grundrecht:gericht

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Gericht (Grundrecht)

Ein Gericht ist eine staatliche Institution, die die Aufgabe hat, Recht zu sprechen und Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden. Gerichte setzen die Gesetze um, indem sie über rechtliche Angelegenheiten urteilen und bei Konflikten zwischen Parteien – sei es zwischen Privatpersonen, Unternehmen oder dem Staat – entscheiden. Gerichte handeln nach festgelegten rechtlichen Verfahren [→ Verfahrensrecht und sind unabhängig in ihrer Entscheidungsfindung.

Artikel 92 des Grundgesetzes (GG) legt fest, dass die rechtsprechende Gewalt in Deutschland ausschließlich durch Gerichte ausgeübt wird. Gerichte besitzen die alleinige Autorität, Recht zu sprechen. Sie haben somit eine zentrale Funktion in der Gewaltenteilung des deutschen Staates inne.

Gericht (Verfahrensrecht)

siehe auch

Art. 92 GG → Rechtsprechende Gewalt
Eine der drei Staatsgewalten in einem demokratischen System.

grundrecht/gericht.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/26 07:50 von mfreund