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Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Teil der Gerichtsbarkeit, der für die Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen zuständig ist und somit Streitigkeiten zwischen Bürgern und Verwaltungsbehörden löst, indem er die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art beurteilt.
→ Verwaltungsrecht
Regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bürgern und der Verwaltung sowie die Organisation und das Handeln der Verwaltungsbehörden.
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