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grundrecht:bundesrepublik_deutschland

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Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland ist der offizielle Name des Staates Deutschland und beschreibt seine politische Struktur als demokratischer Bundesstaat.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat, in dem die Bundesebene für die gesamtstaatlichen Angelegenheiten zuständig ist, während die Landesebene den 16 Bundesländern ermöglicht, eigene Gesetze und Regelungen in bestimmten Bereichen zu erlassen und umzusetzen.

Das Rechtssystem im Bund (Bundesrepublik Deutschland) basiert auf einem zivilrechtlichen System. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat, was bedeutet, dass staatliches Handeln an Gesetze gebunden ist und durch Gerichte überprüft werden kann.

Der Bundestag bildet als deutsches Parlament die legislative Gewalt des Bundes, erlässt Gesetze, wählt den Bundeskanzler, übt Kontrollfunktionen gegenüber der Bundesregierung aus und repräsentiert das deutsche Volk.

Der Bundesrat vertritt die Bundesländer in der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes, wirkt an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit, stimmt über Bundesgesetze ab und hat das Recht, Initiativen für Gesetzesvorhaben einzubringen.

siehe auch

Recht
Ein System von verbindlichen Regeln und Prinzipien [→ Rechtsordnung], das in einer Gesellschaft festgelegt und durchgesetzt wird, um das Verhalten der Menschen zu steuern, Gerechtigkeit zu sichern und die soziale Ordnung aufrechtzuerhalten.

grundrecht/bundesrepublik_deutschland.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/18 06:28 von mfreund