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grundrecht:bundestag

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Bundestag

Der Bundestag bildet als deutsches Parlament die legislative Gewalt des Bundes, erlässt Gesetze, wählt den Bundeskanzler, übt Kontrollfunktionen gegenüber der Bundesregierung aus und repräsentiert das deutsche Volk.

siehe auch

Legislative
Eine der drei Hauptgewalten im Rahmen der Gewaltenteilung in einem demokratischen Staat.

grundrecht/bundestag.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/18 06:23 von mfreund