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Der Bund bezeichnet in Deutschland die Bundesebene des politischen Systems, also den Zusammenschluss der 16 deutschen Bundesländer zu einem föderalen Staat, der als Bundesrepublik Deutschland bekannt ist. Der Bund ist die höchste staatliche Ebene und besitzt bestimmte Hoheitsrechte, die ihm im Grundgesetz, der Verfassung Deutschlands, zugewiesen werden.
Das Rechtssystem im Bund (Bundesrepublik Deutschland) basiert auf einem zivilrechtlichen System. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat, was bedeutet, dass staatliches Handeln an Gesetze gebunden ist und durch Gerichte überprüft werden kann.
Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen (Art. 24 (1) GG).
→ Recht
Ein System von verbindlichen Regeln und Prinzipien [→ Rechtsordnung], das in einer Gesellschaft festgelegt und durchgesetzt wird, um das Verhalten der Menschen zu steuern, Gerechtigkeit zu sichern und die soziale Ordnung aufrechtzuerhalten.
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