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grundrecht:landesebene

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Landesebene

Die Landesebene bezieht sich auf die Verwaltung und Gesetzgebung innerhalb eines der einzelnen Bundesländer des föderalen Staates Deutschland ist. In Deutschland gibt es 16 Bundesländer, die jeweils eine eigenständige politische und administrative Struktur haben. Die Landesebene unterscheidet sich somit von der Bundesebene, die für das gesamte Bundesgebiet zuständig ist.

Die öffentliche Verwaltung bildet das ausführende Organ der Staatsgewalt und ist auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene tätig.

siehe auch

Bundesrepublik Deutschland
Offizielle Name des Staates Deutschland und beschreibt seine politische Struktur als demokratischer Bundesstaat.

grundrecht/landesebene.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/13 19:06 von mfreund