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grundrecht:rechtsstaat

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Rechtsstaat

Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die Ausübung der Staatsgewalt rechtlich geregelt und begrenzt ist, um die Grundrechte der Bürger zu schützen und die Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Ein Rechtsstaat zeichnet sich durch eine Rechtsordnung aus, die das gesamte System von Rechtsnormen (Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften) ist, das in dem Staat gilt und das Zusammenleben der Menschen regelt sowie die Rechte und Pflichten der Bürger, Institutionen und Behörden festlegt.

siehe auch

Recht
System von verbindlichen Regeln und Prinzipien, das in einer Gesellschaft festgelegt und durchgesetzt wird, um das Verhalten der Menschen zu steuern, Gerechtigkeit zu sichern und die soziale Ordnung aufrechtzuerhalten.

grundrecht/rechtsstaat.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/18 06:33 von mfreund