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grundrecht:staat

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Staat

Ein Staat ist eine politische und rechtliche Einheit, die auf einem bestimmten geografischen Gebiet existiert und über eine feste Bevölkerung [→ Bürger, Gesellschaft] sowie eine Regierung verfügt, die souverän die Kontrolle über dieses Gebiet ausübt.

Der Begriff Staatsgewalt bezieht sich auf die Fähigkeit des Staates, Gesetze zu erlassen, zu vollziehen und zu verteidigen, sowie allgemein politische Macht auszuüben.

Der Staat hat die Aufgabe, das gesellschaftliche Zusammenleben zu organisieren, Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten sowie die Grundrechte seiner Bürger zu schützen.

Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die Ausübung der Staatsgewalt rechtlich geregelt und begrenzt ist, um die Grundrechte der Bürger zu schützen und die Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Rechtsordnung ist das gesamte System von Rechtsnormen (Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften), das in einem bestimmten Staat gilt und das Zusammenleben der Menschen [→ Bürger, Gesellschaft] regelt sowie die Rechte und Pflichten der Bürger, Institutionen und Behörden festlegt.

Staatliche Institutionen sind Organisationen, Organe oder Behörden, die von der Regierung eines Landes geschaffen und betrieben werden, um öffentliche Aufgaben zu erfüllen und das Gemeinwohl zu fördern. Sie sind Teil des staatlichen Apparates und dienen der Umsetzung staatlicher Funktionen und der Durchsetzung rechtlicher Normen.

siehe auch

Staatsgewalt
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Rechtsordnung
Das gesamte System von Rechtsnormen (Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften), das in einem bestimmten Staat oder einer Gemeinschaft wie der Europäischen Union gilt und das Zusammenleben der Menschen regelt sowie die Rechte und Pflichten der Bürger, Institutionen und Behörden festlegt.

grundrecht/staat.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/18 06:34 von mfreund