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grundrecht:bundesstaat

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Bundesstaat

Ein Bundesstaat ist eine Staatsform, bei der die staatliche Macht zwischen einer zentralen Regierung (dem Bund) und mehreren Gliedstaaten (z.B. Länder, Provinzen, Kantone) aufgeteilt ist. In einem Bundesstaat haben sowohl der Bund als auch die Gliedstaaten jeweils eigene Kompetenzen, die durch eine Verfassung festgelegt sind. Diese Struktur ermöglicht es den Gliedstaaten, in bestimmten Bereichen eigenständig zu handeln, während der Bund übergeordnete Aufgaben übernimmt.

siehe auch

Bund
Der Bund ist die höchste staatliche Ebene und besitzt bestimmte Hoheitsrechte, die ihm im Grundgesetz, der Verfassung Deutschlands, zugewiesen werden.

Staat
Politische und rechtliche Einheit, die auf einem bestimmten geografischen Gebiet existiert und über eine feste Bevölkerung sowie eine Regierung verfügt, die souverän die Kontrolle über dieses Gebiet ausübt.

grundrecht/bundesstaat.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/18 06:31 von mfreund