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grundrecht:verwaltung

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Verwaltung

Die vollziehende Gewalt, auch Exekutive genannt, ist der Teil der staatlichen Gewalt, der für die Ausführung und Durchsetzung der Gesetze verantwortlich ist. Sie umfasst vor allem die Regierung und die Verwaltung.

Das Verwaltungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bürgern und der Verwaltung sowie die Organisation und das Handeln der Verwaltungsbehörden.

siehe auch

Vollziehende Gewalt, Staatliche Gewalt
Der Teil der staatlichen Gewalt, der für die Ausführung und Durchsetzung der Gesetze verantwortlich ist.

grundrecht/verwaltung.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/17 06:08 von mfreund