Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

grundrecht:volk

finanzcheck24.de

Volk

Das Volk bezeichnet die Gesamtheit der Menschen [→ Bürger, Gesellschaft], die in einem bestimmten Staat leben und in der Regel durch eine gemeinsame Staatsangehörigkeit, Kultur, Geschichte oder Sprache verbunden sind.

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus [Art. 20 (2) S. 1 GG → Grundsatz der Volkssouveränität].

siehe auch

grundrecht/volk.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/17 19:54 von mfreund