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grundrecht:bundeslaender

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Bundesländer

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, eine Staatsform, bei der die staatliche Macht zwischen einer zentralen Regierung (dem Bund) und mehreren Gliedstaaten, den Bundesländern, aufgeteilt ist.

siehe auch

Bundesstaat
Staatsform, bei der die staatliche Macht zwischen einer zentralen Regierung (dem Bund) und mehreren Gliedstaaten (z.B. Länder, Provinzen, Kantone) aufgeteilt ist

grundrecht/bundeslaender.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/14 13:33 von mfreund