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patentrecht:patentrecht

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Patentrecht

Das Patentrecht ist ein Immaterialgüterrecht, das auf den Schutz von Erfindungen als geistigem Eigentum gerichtet ist. Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind [§ 1 (1) PatG → Patentfähigkeit]. Das Patentrecht regelt die Erteilung und Wirkung von Patenten als gewerbliche Schutzrechte, sowie das Verfahren vor dem Patentamt und den zuständigen Rechtsmittelinstanzen Patentgericht und Bundesgerichtshof.

Das Recht auf das Patent hat der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger. Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Der Schutzbereich des Patents und der Patentanmeldung wird durch den Inhalt der Patentansprüche bestimmt. Die Laufzeit des Patents dauert zwanzig Jahre, die mit dem Tag beginnen, der auf die Anmeldung der Erfindung folgt.

Das Patentrecht regelt auch Patentstreitsachen, insbesondere die aus einer Patentverletzung erwachsenden Ansprüche des Patentinhabers. Dazu gehören der Unterlassungsanspruch, der Schadensersatzanspruch, der Vernichtungsanspruch, der Rückrufanspruch, der Auskunftsanspruch, der Besichtigungsanspruch und der Rechnungslegungsanspruch.

Internationale Aspekte des Patentrechts sind im Gesetz über internationale Patentübereinkommen (IntPatÜG) geregelt, über das Europäisches Patentrecht (EPÜ) und Internationales Patentrecht (PCT) Anwendung im nationalen Recht findet.

Das Gebrauchsmusterrecht steht dem Patentrecht zur Seite.

PatG → Patentgesetz
Regelt die Grundlagen des deutschen Patentrechts, einschließlich der Voraussetzungen für die Erteilung von Patenten und deren Schutzumfang.

PatV → Patentverordnung
Enthält detaillierte Ausführungsbestimmungen zum Patentgesetz und regelt insbesondere das Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt

IntPatÜG → Gesetz zu dem Übereinkommen über internationale Patentzusammenarbeit
Das Gesetz über internationale Patentübereinkommen setzt internationale Patentabkommen in deutsches Recht um und regelt deren Anwendung in Deutschland.

PatKostG → Patentkostengesetz
Das Gesetz über die Kosten des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts.

PatKostZV → Patentkostenzahlungsverordnung
Die Verordnung über die Zahlung der Kosten des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts.

Richtlinien für die Prüfung von Patentanmeldungen
Enthalten die Grundsätze, die im Prüfungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gelten.

DPMAV → Verordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt
Regelt die Organisation, Zuständigkeiten und Verfahrensvorschriften des Deutschen Patent- und Markenamts sowie Übergangs- und Inkrafttretensregelungen.

WahrnV → Wahrnehmungsverordnung
Die Verordnung über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungsstellen, der Gebrauchsmusterstelle, den Markenstellen und den Abteilungen des Patentamts obliegender Geschäfte.

DPMAVwKostV → Verordnung über Verwaltungskosten beim Deutschen Patent- und Markenamt

ERVDPMAV → Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt

EAPatV → Verordnung über die elektronische Aktenführung bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof

VwZG → Verwaltungszustellungsgesetz
Das Verwaltungszustellungsgesetz.

siehe auch

Gewerblicher Rechtsschutz und geistiges Eigentum
Umfassen den rechtlichen Schutz von immateriellen Gütern wie Patenten, Marken, Designs und Urheberrechten sowie den Schutz vor unlauterem Wettbewerb, um kreative Leistungen, wirtschaftliche Interessen und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern.

patentrecht/patentrecht.1726472390.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/09/16 07:39 von mfreund