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→ Schutzrechtsverletzung
→ Patentschutz (Patent)
→ Gebrauchsmusterschutz (Gebrauchsmuster)
→ Markenschutz (Marke)
→ Geschmacksmusterschutz (Geschmacksmuster)
→ Urheberrechtsschutz (Urheberrecht)
→ Wettbewerbsrecht
→ Anmeldung gewerblicher Schutzrechte
→ Umschreibung eines gewerblichen Schutzrechts
Die Legitimation des Patentwesen besteht darin, dass dem Erfinder, weil dies der Gesellschaft als Ganzes Fortschritt und damit verbunden offensichtlich Vorteile bringt, für die Offenbarung seiner Erfindung ein zeitlich begrenztes Monopolrecht eingeräumt wird, das ihn in dem Rahmen, für den es erteilt wird, vor der Konkurrenz der Mitbewerber schützt.
Es ist grundsätzlich Sache des Verletzers, sich vor Aufnahme der Herstellung oder des Vertriebs eines technischen Erzeugnisses zu vergewissern, dass damit nicht Schutzrechte Dritter verletzt werden.1)
Nationale Schutzrechte:
PatG → Patent
MarkenG → Marke
GebrMG → Gebrauchsmuster
GeschmMG → Geschmacksmuster
Europäische Schutzrechte:
GM → Gemeinschaftsmarke
EP → Europäisches Patent
EU → Einheitliches europäisches Patent
Internationale Schutzrechte:
PCT → Internationale Patentanmeldungen
IR → Internationale Marke
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