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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:einwaende_gegen_den_vorwurf_der_patentverletzung

finanzcheck24.de

Einwände gegen den Vorwurf der Patentverletzung

§§ 1-5 PatG → Fehlende Patentfähigkeit

§ 12 (1) PatG → Vorbenutzungsrecht

§ 22 PatG → Erweiterung des Schutzbereichs

§ 20 (1) PatG → Erlöschen des Patents

Erschöpfung

Einwand der widerrechtlichen Entnahme
→ Fehlende Rechtsinhaberschaft des Klägers (Aktivlegitimation)
→ Fehlende Rechtsinhaberschaft des Beklagten (Passivlegitimation)
Formstein-Einwand (Benutzung im Äquivalenzbereich ist durch Stand der Technik vorweggenommen)
Vorbenutzungsrecht
Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung
→ Fehlen des Erteilungsaktes
→ Weitere Verfahrensmängel im Erteilungsverfahren
→ Wirkungslosigkeit eines nationalen Patents nach Art. II § 8 IntPatÜG

Vernichtung des Klagepatents, Restitutionsklage
Einschränkungen der Wirkung des Patents
Erklärungen des Patentanmelders im Einspruchsverfahren
Verwirkung
Rechtsmissbrauch
Vorbenutzungsrecht
Mangelnde Schutzfähigkeit des Klagepatents
Einwand der widerrechtlichen Entnahme
Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung
Formstein-Einwand
Erklärungen des Patentanmelders im Einspruchsverfahren
Überprüfungs- und Überlegungsfrist
Verjährung
Verwirkung
Rechtsmissbrauch

Wettbewerbsrechtliche Einwände

Abnehmerverwarnung (Wettbewerbsrecht)

Kartellrechtliche Einwände

Restitution

Im Verletzungsverfahren kann nicht geltend gemacht werden

  • Offenbarungsmängel des Patens (§ 34 (4) PatG)
  • Unzulässige Erweiterung gegenüber Inhalt der Anmeldung (§ 38 PatG)
  • Der Einwand des als Patentverletzer in Anspruch genommenen, der im Register eingetragene Patentinhaber oder sein Rechtsvorgänger hätten das Klagepatent nicht wirksam gem. § 6 ArbnErfG in Anspruch genommen, ist unerheblich. Mit Erteilung des Patents erlangt die Anmelderin die Stellung als Patentinhaberin, womit ein etwaiger „Erfindungsberechtigter“ lediglich im Wege der Vindikation die Patentübertragung verlangen könnte. Die Rechte aus dem Patent kann bis zu einer Vindikation aber der Patentinhaber geltend machen und über das Recht am Patent verfügen (Art. 2 Abs. 1, Art. 64 Abs. 1 EPÜ). 1)

siehe auch

§§ 139-142a PatG → Patentverletzung

1)
LG Mannheim Urteil vom 27.2.2009, 7 O 94/08
patentrecht/einwaende_gegen_den_vorwurf_der_patentverletzung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:23 von 127.0.0.1