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Der gerichtliche Instanzenzug beschreibt die hierarchische Struktur des Rechtssystems, in der gerichtliche Entscheidungen in mehreren Stufen überprüft werden können. Er ist darauf ausgerichtet, die Rechtssicherheit zu gewährleisten und Fehler in der Rechtsanwendung zu korrigieren.
In der ersten Instanz wird der Fall erstmalig verhandelt, der Sachverhalt wird festgestellt, Beweise werden erhoben, und ein Urteil wird gefällt.
Die zweiten Instanz (Berufung oder Rechtsbeschwerde) dient der Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung. Sowohl Tatsachen als auch Rechtsfragen können nochmals geprüft werden.
In der dritten Instanz (Revision) wird in der Regel nur geprüft, ob das Recht korrekt angewendet wurde, ohne erneute Sachverhaltsermittlung.
Die genaue Anzahl der Instanzen hängt vom jeweiligen Rechtsgebiet (z. B. Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht) und der Schwere des Falls ab. Ziel des Instanzenzugs ist es, Rechtsmittel gegen Urteile einzulegen und die richterliche Kontrolle zu verstärken.
Das Grundgesetz garantiert Rechtsschutz vor den Gerichten nicht nur gemäß Art. 19 Abs. 4 GG [→ Rechtswegsgarantie], sondern darüber hinaus im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs. Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG [→ Allgemeines Persönlichkeitsrecht].
→ Rechtsstaatsprinzip
Grundlegendes Prinzip, das die Bindung aller staatlichen Gewalt an Recht und Gesetz sowie den Schutz der Grundrechte garantiert.
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