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grundrecht:rechtssicherheit

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Rechtssicherheit

Rechtssicherheit [Art. 20 GG → Gebot der Rechtssicherheit] bedeutet, dass die Rechtsordnung und deren Anwendung für die Bürger und alle Beteiligten klar, verlässlich und vorhersehbar sind. Es geht darum, dass Menschen in einem Staat darauf vertrauen können, dass die geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften stabil sind und nicht willkürlich geändert oder interpretiert werden.

siehe auch

grundrecht/rechtssicherheit.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/17 05:48 von mfreund