Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

grundrecht:rechtsstaatsprinzip

finanzcheck24.de

Rechtsstaatsprinzip

Das Rechtsstaatsprinzip ist ein grundlegendes Prinzip, das die Bindung aller staatlichen Gewalt an Recht und Gesetz sowie den Schutz der Grundrechte garantiert.

Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes [→ Gewaltenteilung und Gesetzesbindung] konkretisiert das Rechtsstaatsprinzip, indem er festlegt, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die vollziehende sowie die rechtsprechende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden sind. Dies stellt sicher, dass alle staatlichen Organe im Rahmen des Rechts handeln und Willkür verhindert wird.

Das Grundgesetz garantiert Rechtsschutz vor den Gerichten nicht nur gemäß Art. 19 Abs. 4 GG [→ Rechtswegsgarantie], sondern darüber hinaus im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs. Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG [→ Allgemeines Persönlichkeitsrecht].

siehe auch

Recht
Ein System von verbindlichen Regeln und Prinzipien, das in einer Gesellschaft festgelegt und durchgesetzt wird, um das Verhalten der Menschen zu steuern, Gerechtigkeit zu sichern und die soziale Ordnung aufrechtzuerhalten.

grundrecht/rechtsstaatsprinzip.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/25 15:04 von mfreund