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verfahrensrecht:zweite_instanz

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Zweite Instanz

Die „Zweite Instanz“ wird im Kontext der Zivilprozessordnung (ZPO) durch das Berufungsverfahren [ZPO, Buch 3 → Rechtsmittel ] bestimmt. Hier wird im Wesentlichen das erstinstanzliche Urteil durch ein höheres Gericht überprüft.

siehe auch

ZPO, Buch 3 → Rechtsmittel
Behandelt die Berufung, Revision und Beschwerde gegen erstinstanzliche Urteile und Beschlüsse.

verfahrensrecht/zweite_instanz.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/15 05:47 von mfreund