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verfahrensrecht:gerichte

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Gerichte

Gerichte sind ist öffentliche Institutionen, die mit der Rechtsprechung betraut sind. Es besteht aus Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof als höchste Instanz. Zudem gibt es spezialisierte Gerichte wie Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte, die jeweils eigene Zuständigkeitsbereiche abdecken. Das Bundespatentgericht hat die Aufgabe, über Rechtsstreitigkeiten in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes zu entscheiden, insbesondere im Bereich des Patentrechts.

Die sachliche Zuständigkeit und Prozessordnung der Gerichte ist durch Gesetze wie die Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt, wodurch Rechtsstreitigkeiten systematisch und nach festgelegten rechtlichen Prinzipien [→ Rechtsordnung] bearbeitet werden. Das Ziel des Systems ist es, durch eine unabhängige und unparteiische Rechtsprechung gerechte und verbindliche Entscheidungen zu treffen.

siehe auch

Artikel 92 GG → Rechtsprechende Gewalt
Die rechtsprechende Gewalt, oft auch als Judikative bezeichnet, ist eine der drei Staatsgewalten in einem demokratischen System.

verfahrensrecht/gerichte.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/13 18:47 von mfreund