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Das Patentrecht [→ Patentsystem] schützt technische Erfindungen und gewährt dem Inhaber eines Patents exklusive Nutzungsrechte.
Neben den nationalen Patenten gibt es seit mehreren Jahrzehnten ein europäisches Patent, das auf dem Europäischen Patentübereinkommen vom 5. Oktober 1973 – EPÜ1) beruht und vom Europäischen Patentamt erteilt wird, dessen Träger die Europäische Patentorganisation, ist eine von der Europäischen Union zu unterscheidende zwischenstaatliche Einrichtung im Sinne von Art. 24 Abs. 1 GG, deren Aufgabe die Unterhaltung eines eigenständigen und autonomen Patentrechtssystems ist.2)
Der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) bietet Anmeldern die Möglichkeit, mit einer einzigen internationalen Anmeldung gleichzeitig in einer Vielzahl von Vertragsstaaten Patentschutz zu beantragen. Er gewährleistet durch die internationale Recherche und die vorläufige Prüfung eine fundierte Grundlage für die Bewertung der Patentierbarkeit, bevor in den jeweiligen nationalen oder regionalen Phasen weitere Schritte unternommen werden. Darüber hinaus fördert der Vertrag die Harmonisierung und Transparenz im internationalen Patentsystem und unterstützt insbesondere Entwicklungsländer durch den Zugang zu technischen Informationen und durch technische Hilfeleistungen.
→ Patentrecht
Schützt technische Erfindungen und gewährt dem Inhaber eines Patents exklusive Nutzungsrechte.
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