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Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Ländern. Als supranationale Einrichtung besitzt sie – anders als eine Zwischenstaatliche Einrichtung – in bestimmten Bereichen Entscheidungsbefugnisse, die über den nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten stehen, sodass ihre Institutionen verbindliche Rechtsakte erlassen können, die unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten und deren nationales Recht überlagern.
Die Rechtsordnung der Europäischen Union hat sich im Zuge der europäischen Integration herausgebildet und basiert primär [→ Primärrecht der Europäischen Union] auf dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse und Empfehlung/Stellungnahmen bilden das Sekundärrecht der europäischen Union. Das Unionsrecht wird ergänzt durch völkerrechtliche Verträge mit Staaten und internationalen Organisationen, die in einem Ergänzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zur Europäischen Union stehen.
→ Integrationsprogramm der Europäischen Union
Bezieht sich auf die langfristigen politischen und strategischen Ziele der EU, die darauf abzielen, die Zusammenarbeit und Integration der Mitgliedstaaten in verschiedenen Bereichen zu vertiefen, wie dem Binnenmarkt, der Währungsunion oder der Außenpolitik.
Der Freie Waren- und Dienstleistungsverkehr ist eines der Grundprinzipien der Europäischen Union, das darauf abzielt, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern, indem Zölle und andere Handelshemmnisse abgeschafft werden.
Das Einheitspatentsystem ist ein Patentsystem in der Europäischen Union [→ Europäisches Patentrecht], das es ermöglicht, durch eine einzige Anmeldung ein Patent zu erhalten, das in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten einheitlichen Schutz bietet.]]] in der Europäischen Union, das es ermöglicht, durch eine einzige Anmeldung ein Patent zu erhalten, das in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten einheitlichen Schutz bietet [→ Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung]. Dieses Patent, auch Einheitspatent genannt, hat in allen teilnehmenden Staaten dieselbe rechtliche Wirkung, ohne dass separate Validierungsverfahren in jedem Land notwendig sind.
Die Organe der Europäischen Union sind die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Union (Ministerrat), der Europäische Gerichtshof, die Europäische Zentralbank und der Europäische Rechnungshof.
→ Supranationale Einrichtung
Eine Organisation, bei der souveräne Staaten bestimmte Entscheidungsbefugnisse an überstaatliche Institutionen abgeben, deren Beschlüsse für die Mitgliedstaaten verbindlich sind und Vorrang vor nationalem Recht haben.
→ Zwischenstaatliche Einrichtung
Eine Organisation, in der souveräne Staaten zur Zusammenarbeit auf internationaler Ebene vereint sind, ohne dabei Hoheitsrechte an die Einrichtung abzugeben, sodass Entscheidungen grundsätzlich nur durch die Zustimmung aller beteiligten Staaten wirksam werden.
→ Rechtsordnung der Europäischen Union
Ein hierarchisches System von Rechtsquellen, das aus Primärrecht (Verträge), Sekundärrecht (Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse), internationalen Abkommen und allgemeinen Rechtsgrundsätzen besteht und durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie die Umsetzung in den Mitgliedstaaten einheitlich angewendet wird.
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