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Kapitel I [→ Internationale Anmeldung und internationale Recherche] regelt die Einreichung internationaler Anmeldungen und die Durchführung internationaler Recherchen. Es beschreibt die Anforderungen an die internationale Anmeldung, die Rolle der Internationalen Recherchenbehörde und die Verfahren zur Übermittlung und Veröffentlichung der Anmeldungen.
Artikel 15 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Durchführung und den Zweck der internationalen Recherche.
Artikel 15 (1) PCT → Durchführung der internationalen Recherche
Erklärt, dass für jede internationale Anmeldung eine internationale Recherche durchgeführt wird.
Artikel 15 (2) PCT → Zweck der internationalen Recherche
Beschreibt den Zweck der internationalen Recherche zur Ermittlung des Standes der Technik.
Artikel 15 (3) PCT → Grundlage der internationalen Recherche
Erläutert die Grundlage der internationalen Recherche unter Berücksichtigung der Ansprüche, Beschreibung und Zeichnungen.
Artikel 15 (4) PCT → Bemühungen der Internationalen Recherchenbehörde
Beschreibt die Bemühungen der Internationalen Recherchenbehörde zur Ermittlung des Standes der Technik.
Artikel 15 (5) PCT → Recherche internationaler Art
Erklärt die Möglichkeit und Durchführung einer Recherche internationaler Art für nationale Anmeldungen.
PCT, Kapitel I → Internationale Anmeldung und internationale Recherche
Regelt die Einreichung und Bearbeitung internationaler Anmeldungen für den Schutz von Erfindungen, einschließlich der internationalen Recherche und der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten.
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