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grundrecht:buerger

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Bürger

Der Begriff Bürger bezeichnet allgemein eine Person, die Mitglied einer bestimmten staatlichen Gemeinschaft oder Gesellschaft ist. In rechtlichem Sinne bezieht sich der Begriff oft auf die Angehörigen eines Staates, die bestimmte Rechte und Pflichten besitzen. Diese Rechte können politische Rechte wie das Wahlrecht umfassen, aber auch bürgerliche Freiheiten wie Meinungsfreiheit und Eigentumsrechte. Gleichzeitig haben Bürger Pflichten, wie die Einhaltung der Gesetze und gegebenenfalls das Zahlen von Steuern.

siehe auch

Staat
Eine politische und rechtliche Einheit, die auf einem bestimmten geografischen Gebiet existiert und über eine feste Bevölkerung sowie eine Regierung verfügt, die souverän die Kontrolle über dieses Gebiet ausübt.

grundrecht/buerger.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/14 07:52 von mfreund