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grundrecht:verordnung

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Verordnung

Eine Verordnung ist eine von der Exekutive erlassene Rechtsnorm [→ Rechtsordnung], die auf der Grundlage eines Gesetzes ergeht und dessen Bestimmungen konkretisiert. Sie hat rechtlich bindende Wirkung und dient dazu, die Details und Rahmenbedingungen eines Gesetzes in der Praxis zu regeln, ohne dass dafür ein neues Gesetz durch das Parlament verabschiedet werden muss. Verordnungen sind somit verbindliche Vorschriften, die ergänzend zu bestehenden Gesetzen erlassen werden, beispielsweise durch Ministerien oder andere staatliche Behörden.

siehe auch

Rechtsordnung
Gesamtes System von Rechtsnormen, Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, das in einem bestimmten Staat oder einer Gemeinschaft wie der gilt und das Zusammenleben der Menschen regelt sowie die Rechte und Pflichten der Bürger, Institutionen und Behörden festlegt.

grundrecht/verordnung.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/17 06:21 von mfreund