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grundrecht:rechtsnormen

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Rechtsnormen

Rechtsnormen sind allgemeine Regeln oder Leitlinien, die das Verhalten von Individuen oder Gruppen in einer Gesellschaft steuern und in der Rechtswissenschaft als rechtliche Regelungen von zuständigen Gesetzgebungsorganen verbindlich erlassen und durchgesetzt werden.

Es gibt verschiedene Arten von Normen im Rechtssystem wie Gesetze und Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Richterrecht, Gewohnheitsrecht und Vertragsnormen, die jeweils unterschiedliche Bereiche und Sachverhalte betreffen.

Normen erfüllen Funktionen wie die Steuerung des Verhaltens, Sicherung des Rechtsfriedens, Gewährleistung von Gerechtigkeit und Gleichheit sowie die Schaffung von Ordnung und Struktur. In der Rechtsanwendung sind sie unerlässlich, da sie die Grundlage für die Beurteilung und Lösung konkreter Rechtsfälle bilden.

Eine Rechtsfolge ist die rechtliche Konsequenz, die sich aus dem Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale nach den Normen des Rechts ergibt. Sie tritt ein, wenn durch ein Gesetz, eine Verordnung oder einen Verwaltungsakt bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

siehe auch

Rechtsordnung
Das gesamte System von Rechtsnormen (Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften), das in einem bestimmten Staat oder einer Gemeinschaft wie der Europäischen Union gilt und das Zusammenleben der Menschen regelt sowie die Rechte und Pflichten der Bürger, Institutionen und Behörden festlegt.

grundrecht/rechtsnormen.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/18 05:44 von mfreund