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grundrecht:rechtsvorschriften

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Rechtsvorschriften

Rechtsvorschriften sind verbindliche Regeln, die von staatlichen Organen erlassen werden, um das Verhalten von Menschen und Institutionen in einer Gesellschaft zu regeln [Art. 20 (3) GG → Rechtsstaatsprinzip, Gewaltenteilung und Gesetzesbindung]. Sie legen Rechte und Pflichten fest und sorgen für Ordnung und Gerechtigkeit. Zu den wichtigsten Formen von Rechtsvorschriften gehören Gesetze, die vom Parlament beschlossen werden, Verordnungen, die von der Exekutive zur Konkretisierung von Gesetzen erlassen werden, sowie Satzungen, die von öffentlichen Körperschaften zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten erstellt werden. Rechtsvorschriften sind bindend und ihre Einhaltung wird durch staatliche Behörden überwacht.

siehe auch

Rechtsnorm
Allgemeine Regeln oder Leitlinien, die das Verhalten von Individuen oder Gruppen in einer Gesellschaft steuern und in der Rechtswissenschaft als rechtliche Regelungen von zuständigen Gesetzgebungsorganen verbindlich erlassen und durchgesetzt werden.

Art. 20 (3) GG → Rechtsstaatsprinzip, Gewaltenteilung und Gesetzesbindung
Legt fest, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung ist und die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind.

grundrecht/rechtsvorschriften.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/17 05:55 von mfreund