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Standard-essentielle Patente (SEPs) sind Patente, die Technologien schützen, die für die Umsetzung eines technischen Standards unerlässlich sind.
Standard-essentielle Patente (SEPs) sind im Rechtsraum der Europäischen Union nicht lediglich als Rechte mit rein monetärem Zuweisungsgehalt anzusehen. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die für die Gerichte des Vereinigten Königreichs seit dem Brexit nicht mehr verbindlich ist, steht auch Inhabern von SEPs das Recht zu, auf Grundlage ihres Patents Unterlassungsklagen zu erheben [→ Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen bei SEPs]. In der Entscheidung Huawei v. ZTE (ECLI:EU:C:2015:477, Rn. 46) stellte der EuGH klar, dass die Ausübung eines mit einem geistigen Eigentumsrecht verbundenen ausschließlichen Rechts, wie etwa das Erheben einer Verletzungsklage, grundsätzlich zu den Vorrechten des Rechteinhabers gehört und selbst dann keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt, wenn sie durch ein solches Unternehmen ausgeübt wird. 1)
Aus den Regelungen des Kartellrechts (§ 33 GWB [→ Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch] i.V. mit Art. 102 AEUV → Missbrauch marktbeherrschender Stellung [vormals Art. 82 EG], §§ 19, 20 GWB) kann sich ein Anspruch auf Einräumung einer Lizenz an einem Patent ergeben [→ Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand].2)
Um die Nutzung dieser Technologien in standardisierten Systemen zu erleichtern, gelten FRAND-Bedingungen („Fair, Reasonable, and Non-Discriminatory“ – fair, vernünftig und nicht diskriminierend) [→ FRAND]. Diese sorgen dafür, dass Patentinhaber ihre standardessentiellen Patente (SEPs) transparent lizenzieren und dabei gerechte Konditionen einhalten.
Eine FRAND-Widerklage ist ein Rechtsmittel, das einem Patentnutzer ermöglicht, im Rahmen eines Verletzungsverfahrens mit einem SEP-Inhaber die gerichtliche Festlegung von Lizenzbedingungen zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen (FRAND) zu beantragen. Sie dient dazu, die Rechte des SEP-Inhabers, wie Unterlassungsansprüche, mit den kartellrechtlichen Verpflichtungen auszugleichen, die gewährleisten sollen, dass der Zugang zu standardessentiellen Technologien nicht unbillig behindert wird.
Die Pflichten von SEP-Inhabern und Patentnutzern im Rahmen der Verhandlungen stellen ein Gleichgewicht zwischen den exklusiven Rechten des SEP-Inhabers und dem fairen Zugang zu standardessentiellen Technologien für den Patentnutzer her, indem sie zentrale Aspekte wie die Informationspflicht des SEP-Inhabers bei der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs und die Erklärung der Lizenzwilligkeit durch den Patentnutzer bei SEP-Streitigkeiten regeln.
Während der Verkauf standard-essentieller Schutzrechte grundsätzlich nicht eingeschränkt ist, gelten klare kartellrechtliche Vorgaben für die Lizenzierung [→ Lizenzierung standard-essentieller Schutzrechte]. Diese stellen sicher, dass die Rechteinhaber ihre Patente unter fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen zur Verfügung stellen, ohne dass dabei willkürliche oder sachfremde Ungleichbehandlungen erfolgen.
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