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patentrecht:durchsetzung_von_unterlassungsanspruechen_bei_seps

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Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen bei SEPs

Standard-essentielle Patente (SEPs) sind im Rechtsraum der Europäischen Union nicht lediglich als Rechte mit rein monetärem Zuweisungsgehalt anzusehen. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gehört die Ausübung eines mit einem geistigen Eigentumsrecht verbundenen ausschließlichen Rechts, wie das Erheben einer Verletzungsklage, zu den Vorrechten des Rechteinhabers. Sie stellt selbst dann keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar, wenn sie durch ein marktbeherrschendes Unternehmen ausgeübt wird.1)

Die Androhung von Zwangsgeld zur Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs ist zulässig, wenn sie verhältnismäßig ist und den Anforderungen an eine effiziente Rechtsdurchsetzung genügt. Mit der Stückbezogenheit des Zwangsgeldes wird eine Grundlage für die Berechnung der zu zahlenden Beträge geschaffen, die den zu unterlassenden Handlungen angemessen entspricht.2)

Ein SEP kann nicht als ein um die Unterlassungsrechte kupierter Rechtstitel verstanden werden, der allein dazu dient, höhere Lizenzforderungen durchzusetzen. Eine solche Sichtweise widerspricht europäischem Recht, wie sich insbesondere aus Art. 11 der Richtlinie 2004/48/EG [→ Gerichtliche Anordnungen] und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt.3)

Die Richtlinie sieht im Einklang mit Art. 17 Abs. 2 der Charta eine Reihe von Rechtsbehelfen vor, die gewährleisten sollen, dass für das geistige Eigentum im Binnenmarkt und das in Art. 47 der Charta garantierte Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz, das mehrere Elemente umfasst, zu denen das Recht auf Zugang zu den Gerichten gehört, ein hohes Schutzniveau besteht.4)

Die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen im Rahmen von SEPs ist unionsrechtlich zulässig, solange das austarierte Verhandlungsprogramm des EuGH [→ Pflichten von SEP-Inhabern und Patentnutzern im Rahmen der Verhandlungen] eingehalten wird. Dieses Programm stellt sicher, dass Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten sowie kartellrechtlichen Anforderungen umfassend Rechnung getragen wird.5)

siehe auch

SEPs → Standard-essentielle Patente
Patente, die Technologien schützen, die für die Umsetzung eines technischen Standards unerlässlich sind.

1)
Huawei v. ZTE, EuGH, ECLI:EU:C:2015:477, Rn. 46.
2) , 3) , 5)
Einheitspatentgericht, Lokalkammer Mannheim, Urteil vom 22. November 2024, Az. UPC_CFI_210/2023.
4)
Einheitspatentgericht, Lokalkammer Mannheim, Urteil vom 22. November 2024, Az. UPC_CFI_210/2023; m.V.a. EuGH aaO Rn. 57
patentrecht/durchsetzung_von_unterlassungsanspruechen_bei_seps.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/20 10:14 von mfreund