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patentrecht:frand-widerklage

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FRAND-Widerklage

Die FRAND-Widerklage erlaubt es einem Patentnutzer, im Rahmen eines Rechtsstreits mit einem SEP-Inhaber die gerichtliche Festlegung von Lizenzbedingungen zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen zu beantragen. Sie stellt ein zentrales Mittel dar, um den kartellrechtlichen Anforderungen an die Lizenzierung standardessentieller Patente Rechnung zu tragen.

Die Zuständigkeit für FRAND-Widerklagen umfasst auch die Beurteilung von Ansprüchen, die aus der Verpflichtung des SEP-Inhabers zur Einhaltung von FRAND-Bedingungen resultieren, da diese untrennbar mit den patentrechtlichen Fragen verbunden sind. 1)

Ein Patentnutzer, der eine FRAND-Widerklage erhebt, muss seine Lizenzwilligkeit klar und unmissverständlich erklären. Diese Bereitschaft darf sich nicht in einer bloßen Absichtserklärung erschöpfen, sondern erfordert zielgerichtete Verhandlungen über den Abschluss eines Lizenzvertrags. 2)

Ein Gegenangebot des Patentnutzers muss auf der Grundlage der tatsächlichen Nutzungshandlungen erfolgen. Die Vorlage allgemeiner Marktanalysen oder Daten von Drittanbietern reicht nicht aus, um die Plausibilität der vorgeschlagenen Lizenzbedingungen zu begründen. 3)

Der SEP-Inhaber ist verpflichtet, ein Angebot zu FRAND-Bedingungen vorzulegen, das alle wesentlichen Lizenzbedingungen einschließlich der Berechnungsgrundlagen hinreichend konkretisiert. Der Patentnutzer kann daraufhin ein Gegenangebot machen oder Nachbesserungen fordern, darf sich jedoch nicht auf ein reines Abwarten beschränken. 4)

Ein SEP-Inhaber kann nicht gezwungen werden, ein Gegenangebot anzunehmen, das nicht den Anforderungen von FRAND entspricht. Dies gilt insbesondere, wenn die Berechnung der Lizenzgebühren nicht auf den tatsächlichen Nutzungshandlungen des Patentnutzers basiert. 5)

siehe auch

SEPs → Standard-essentielle Patente
Patente, die Technologien schützen, die für die Umsetzung eines technischen Standards unerlässlich sind.

1) , 3) , 5)
Einheitspatentgericht, Lokalkammer Mannheim, Urteil vom 22. November 2024, Az. UPC_CFI_210/2023.
2) , 4)
Huawei v. ZTE, EuGH, ECLI:EU:C:2015:477, Rn. 63.
patentrecht/frand-widerklage.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/20 10:13 von mfreund