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patentrecht:verkauf_standard-essentieller_schutzrechte

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Verkauf standard-essentieller Schutzrechte

Dabei ist im Grundsatz davon auszugehen, dass der Inhaber von standard-essentiellen Schutzrechten nicht daran gehindert ist, diese zu veräußern.1)

Gleichermaßen ist der Inhaber eines Patentportfolios, das eine Reihe von standard-essentiellen Schutzrechten umfasst, nicht daran gehindert, die bis dahin in einem Portfolio zusammengefassten Patente an unterschiedliche Personen oder Unternehmen zu veräußern. Dem steht nicht entgegen, dass durch eine solche Veräußerung eines standard-essentiellen Schutzrechts oder gar durch die Veräußerung einer Reihe von standard-essentiellen Schutzrechten an unterschiedliche Personen die Erlangung einer Lizenz durch ein Unternehmen erschwert ist, das Produkte nach dem betreffenden Standard herstellen oder vertreiben möchte und deshalb darauf angewiesen ist, eine Lizenz an sämtlichen standard-essentiellen Schutzrechten zu bekommen. Das rechtfertigt es nicht, solche Patente zu nicht handelbaren Gütern zu erklären.2)

siehe auch

SEPs → Standard-essentielle Patente
Patente, die Technologien schützen, die für die Umsetzung eines technischen Standards unerlässlich sind.

1) , 2)
OLG Karlsruhe Urteil vom 23.3.2011, 6 U 66/09
patentrecht/verkauf_standard-essentieller_schutzrechte.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/20 10:14 von mfreund