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grundrecht:ausfuehrendes_organ

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Ausführendes Organ

Das ausführende Organ, auch als Exekutive bezeichnet, ist eine der drei Staatsgewalten neben der Legislative (Gesetzgebung) und der Judikative (Rechtsprechung).

siehe auch

Gewaltenteilung
Bezeichnet das Prinzip der Aufteilung staatlicher Macht in die drei unabhängigen Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative, um Machtmissbrauch zu verhindern und gegenseitige Kontrolle zu gewährleisten.

grundrecht/ausfuehrendes_organ.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/13 19:19 von mfreund